Einschulungsinformationen

Ein neuer, spannender Lebensabschnitt beginnt...

Nicht nur für die Kinder beginnt mit der Einschulung ein neuer, spannender Lebensabschnitt, auch für die Eltern ändert sich Einiges. Und zwar schon weit vor dem ersten Schultag. Sofern ihr Kind ins Einschulungsalter kommt, erhalten Sie als Eltern ca. 1 jahr vor dem Einschulungstermin ein Schreiben der Grundschule, in deren Einzugsgebiet Sie wohnen. Sie haben dann die Möglichkeit, ihr Kind dort anzumelden oder bei dieser Schule mitzuteilen, dass Sie ihr Kind auf eine andere Schule schicken möchten, denn heutzutage besteht die Möglichkeit, die Schule, auf die das Kind gehen soll, quasi frei auszuwählen. Ob dies letztendlich klappt hängt hauptsächlich von den Kapazitäten dieser Wunschschule ab. (Die Schule, in deren Einzugsgebiet Sie wohnen, ist aber immer verpflichtet, Ihr Kind aufzunehmen. Sie brauchen sich also keine Sorgen zu machen, dass Ihr Kind keinen Schulplatz bekommen sollte, wenn Sie zunächst eine andere Schule favorisieren.)

Viele Informationen rund um den Schulbeginn können Sie auch in dem "Elternratgeber für Schulbeginner" finden, der von der Stadt Neumünster mit herausgegeben wird. Eine herunterladbare PDF-Datei können Sie über die folgende Seite finden:

      


Schulpflicht

In Schleswig-Holstein ist geregelt, dass Kinder, die vor dem 01. Juli des laufenden Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben (also bereits 6 Jahre alt geworden sind), grundsätzlich schulpflichtig sind.

Es besteht bei entsprechend entwickelten Kindern auch die Möglichkeit, Kinder für die Einschulung anzumelden, auch wenn Sie noch nicht das sechste Lebensjahr vollendet haben. Nehmen Sie bezüglich Fragen zum genauen Ablauf einer vorzeitigen Einschulung gerne Kontakt mit uns auf.

 

 

 

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