Eltern ABC

Beurlaubung
Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur in dringenden, begründeten Ausnahmefällen möglich. Wenden Sie sich im Bedarfsfall mit einem schriftlichen Antrag an die Klassenlehrerin (bis 2 Tage) bzw. an die Schulleiterin (mehr als 2 Tage).

Bewegliche Ferientage
Dabei handelt es sich um freie Schultage, über die die Schulkonferenz entscheidet. Über die Termine werden Sie durch die Schule und auf der Schulwebsite informiert.

Einschulung
Das Datum der Einschulung richtet sich nach den Ferienterminen. Nach dem Schulgesetz innerhalb der ersten drei Tage nach den Schulferien. Für die Schulanfänger findet eine Einschulungsfeier im „Volkshaus" und danach in der Schule (in der Regel) statt.

Elternabend
Zu den Elternabenden, die zwei Mal im Jahr stattfinden, wird rechtzeitig durch die Elternsprecher der Klassen eingeladen. Sie leiten auch den Elternabend und legen einen Protokollanten fest. Beim ersten Elternabend im Schuljahr erfolgen die Wahlen zu den Elternsprechern. Die Eltern wählen einen Elternsprecher und einen Stellvertreter.

Elternmitarbeit
Eine wichtige Voraussetzung der Bildungs- und Erziehungsarbeit unserer Schule ist die partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten. Eltern wirken als Elternsprecher der Klassen bzw. im Elternrat der Schule mit. Eltern sind unentbehrlich, unterstützen bzw. treffen mit der Schule gemeinsam Entscheidungen zum Wohle des Kindes, sind z.B. auch als Begleitpersonen bei Wanderungen, Exkursionen, Landheimaufenthalten und zur Unterstützung bei der Durchführung von Projekten oder anderen schulischen Veranstaltungen wichtige Partner.

Elternsprechzeit
In jedem Schulhalbjahr finden Elternsprechzeiten am Nachmittag statt, zu der die Klassenlehrer einladen. Darüber hinaus können Sie bei Bedarf individuelle Sprechzeiten vereinbaren.

Frühstück
Ihr Kind sollte zu Hause gefrühstückt haben, bevor es zur Schule kommt. Geben Sie ihm für die Frühstückspause zu essen und zu trinken (keine Glasflaschen) mit. Achten Sie bitte auf gesunde Nahrungsmittel. Das Frühstück sollte möglichst in wieder verwendbaren Behältnissen mitgebracht werden.

Fundbüro
Im unteren Gang im Altgebäude befindet sich eine Garderobe für Fundsachen, die nicht länger als ein Schuljahr aufbewahrt werden können.

Hausaufgaben
In den Klassen 1 und 2 sollte die Zeit für die Hausaufgaben bis zu 30 Minuten, in den Klassen 3 und 4 nicht länger als 60 Minuten in Anspruch nehmen.

Läusekontrolle
Läusekontrolle findet durch das Gesundheitsamt statt, wenn Bedarf besteht. Das Einverständnis der Eltern wird dafür eingeholt.

Mobiltelefon
In der Schule sind Mobiltelefone nicht erlaubt.

„Klasse in Sport" und AGs
Über die Möglichkeiten von „Klasse in Sport" und AGs werden Sie in den ersten Schulwochen informiert.

Schulbücher
Sie werden von der Schule angeschafft. (Ausnahme bilden Bücher in denen gearbeitet wird, diese werden von den Eltern über die Schule gekauft.) Die Bücher sollten von Ihrem Kind sorgfältig behandelt und von Ihnen mit einem Schutzumschlag versehen werden, da sie auch von nachfolgenden Klassen weiterverwendet werden müssen. Bei grober Verschmutzung können wir anteilig einen finanziellen Beitrag erheben.

Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste Organ der Schule. Sie kann Beschlüsse fassen oder verwerfen. Die SK setzt sich aus Elternvertretern und Lehrern zusammen. Vorsitzender ist der Schulleiter.

Schulmaterialien
Die Lehrer/innen erstellen zum Anfang eines jeden Schuljahres eine Liste mit den benötigten Materialien für das Schuljahr zusammen.

Schulordnung
Die Schulordnung ist Grundlage für die Hausordnung unserer Schule. Die Hausordnung wird in der Schule ausgehängt und kann auch bei dem Klassenlehrer/in angefordert werden.

Schulranzen
Sie sollten diesen regelmäßig kontrollieren, damit wirklich nur notwendige Schulmaterialien enthalten sind. Bücher können in der Schule im Fach liegen, dürfen aber für die Hausaufgaben nicht vergessen werden.

Schwimmunterricht
Der Schwimmunterricht findet im 3. Schuljahr statt.

Spielzeugausleihe
Zu Beginn der Pausen können alle Kinder verschiedene Spielgeräte ausleihen. Die Ausgabe der Spiele wird von den Viertklässlern vorgenommen.

Sportfest
Im September und am Schuljahresende finden Sporttage statt. Laufen, Springen und Werfen sind die vorgegebenen Aktivitäten zum Sportfest im 2. Schulhalbjahr.

Verkehrserziehung
Im Rahmen der Verkehrserziehung findet im 4. Schuljahr an 2 Tagen die Fahrradprüfung statt.

Zeugnisse
Am Ende des ersten Schuljahres erhält Ihr Kind einen Bericht, der Aussagen zum Arbeits-, Sozial- und Lernverhalten sowie zum Leistungsstand des Kindes in den verschiedenen Fächern enthält. Ab Klasse 2 erhalten die Kinder ein Zeugnis mit Ankreuzverfahren und ab Klasse 3 erhalten die Kinder ein Zeugnis mit Noten. Zusätzlich gibt es Einschätzungen zu den Kopfnoten und den erbrachten Leistungen.

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